Antrag ist gestellt und wir gehen davon aus ab den 15.03. mit dem Training starten zu können!
Mit Spannung erwartet und nun veröffentlich, die 10. Regelung der SARS_CoV_2_Eindämmungsverordnung der Landesregierung. Hier heißt es hoffnungsvoll unter § 8:
- Trainingsbetrieb des organisierten, kontaktfreien Sports von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Freien in Gruppen bis höchstens 20 Personen, einschließlich des Trainers,
- Trainingsbetrieb des organisierten, kontaktfreien Sports von Erwachsenen im Freien in Kleingruppen bis höchstens fünf Personen, einschließlich des Trainers.
Zudem gibt es aber auch den Vermerk: Die Nutzung der Sportanlage oder des Schwimmbades erfordert die Freigabe durch den Betreiber.
Dies ist bei uns der Sport und Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels und wir haben am 10.03. eine Information erhalten und unser Hygienekonzept eingereicht und denken ab den 15.03. mit dem Training starten zu können.
Diese Bildaktion wurde von den Trainern Tino Zimmermann und Patrick Larisch in der E-Jugend organisiert und gilt stellvertretend für unsere ganze Jugendabteilung. Wie wir nun wissen wurde man auch erhört. Diese beiden Trainer befinden sich aktuell in der Ausbildung zur Trainer C-Lizenz und können bald das gelernte umsetzen.
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